Verlängerung des Alkoholkonsumverbots auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Kaufbeuren ab 15.2.2021
15.2.2021 Kaufbeuren. Die Stadt Kaufbeuren hat eine neue Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Alkoholkonsumverbots auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen erlassen, nachdem die letzte Allgemeinverfügung dazu ihre Gültigkeit verloren hat. Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 15. Februar 2021 in Kraft.
Wie bereits im Jahr 2020 untersagt die Stadt Kaufbeuren auf den nachfolgend aufgeführten öffentlichen Verkehrsflächen ganztägig den Alkoholkonsum:
In der Altstadt:
Afraberg, Alleeweg, An der Stadtmauer, Am Breiten Bach, Am Graben, Baumgarten, Blasiusberg, Branntweinergässchen, Crescentiaplatz, Colleggässchen, Hafenmarkt, Kaisergässchen, Kaiser-Max-Straße, Kappeneck, Kemptener Tor, Kirchengässchen, Kirchplatz, Klostergässchen, Ledergasse, Ludwigstraße, Löwengässle, Müllergässchen, Münzhalde, Neue Gasse, Obstmarkt, Pfarrgasse, Pulverturmgässle, Ringweg, Rosental, Salzmarkt, Schlosserhalde, Schmiedgasse, Schraderstraße, Sedanstraße, Spielbergerhof, Spitaltor, Unter dem Berg
In Neugablonz:
Neuer Markt, Bürgerplatz